Hinweise zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Die Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Abschlüsse erfolgt durch die AG Personal über die Anabin-Datenbank. Nur bei fehlendem Anabin-Eintrag ist eine gebührenpflichtige Zeugnisbewertung der ZAB vorzulegen.
Weitere Informationen finden Sie unter Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.